06. 10. 2024

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Einbürgerungsprozesse müssen ein Verwaltungsakt werden!

Revision des Einbürgerungsrechts im Kanton Aargau

1_feb2012_aargau_einbuergerungen

Das total revidierte Kantons- und Gemeindebürgerrecht weist zwar in die richtige Richtung, es enttäuscht allerdings, dass die Einbürgerungskompetenz nach wie vor den Einwohnerräten und Gemeindeversammlungen überlassen wird. Was zudem in keinem der Abschnitte des Gesetztes erwähnt wird, ist die Möglichkeit einer erleichterten oder automatischen Einbürgerung der Menschen, die in der Schweiz geboren und/ oder aufgewachsen sind, der so genannten Secondos und Secondas.

In der Schweiz leben schätzungsweise 600`000 Menschen die im Grunde genommen keine andere Heimat kennen als die Schweiz und trotzdem müssen diese immer wieder im Rahmen der zum Teil sehr erniedrigenden und willkürlichen Einbürgerungsverfahren beweisen, dass dies auch tatsächlich so ist. Ich bin enttäuscht über den fehlenden Mut des Regierungsrates, denn solange Einbürgerungsverfahren ein politischer Akt bleiben, verschwindet die Gefahr der Willkür nicht.

Mit dieser Vorlage, welche voraussichtlich am 8. Mai 2012 im Grossen Rat behaldelt wird, widerspricht der Kanton Aargau, weiterhin auch der aktuellen Rechtssprechung des Bundes. Dort wird definiert, dass Einbürgerungsverfahren als Verwaltungsakte zu behandeln sind. Entgegen der Stellungnahme der Aargauer Gemeinden möchte der Regierungsrat jedoch weiterhin die Kompetenz der Entscheide bei der Legislative behalten. Einmal mehr gibt die Regierung dem Druck der bürgerlichen Parteien nach und verpasst es damit, ein vollends modernes Bürgerrecht vorzulegen. Was bleibt sind Anträge zur Verbesserung in der Debatte des Grossen Rates. Die Zustimmung wird das Gesetz aus der linken Ratshälfte nur bekommen, wenn die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rats nicht in populistischer Weise weitere Hürden zur Einbürgerung in das Gesetz einbaut.

Zu begrüssen ist aber die anstehende kantonsweite Vereinheitlichung der Einbürgerungsverfahren. Daraus erhoffe ich mir, dass Verfahren zukünftig tatsächlich flächendeckend: fairer, transparenter und rechtsstaatlich korrekt, sowie überall innert einer angemessenen Frist über die Bühne gehen. Die vom Regierungsrat neu zur Verfügung gestellten Instrumente zur elektronischen Prüfung der sprachlichen und staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Leitfaden für das Einbürgerungsgespräch, sowie die Erklärung zu den Werten der Verfassung begrüsse ich sehr. Allerdings ist zu beachten, dass für die Basistests genügend Ressourcen für die Ausbildung eingesetzt werden und dass es da wohl einer gewissen Kontrolle bedarf, um die konsequente und richtige Anwendung dieser Instrumente in den Gemeinden wirklich sicherzustellen.

(auch veröffentlicht im: http://www.statements.ch/regional/aargau/einbuergerungen/)